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Wissenswertes zur Fastnacht
Das in unserer Region für die närrische Zeit verwendete Wort „Fastnacht“ stammt vermutlich von dem althochdeutschen „fasta“ (Fastenzeit) und „naht“ (Nacht, Vorabend) und bezeichnet ursprünglich nur den Tag vor Beginn der Fastenzeit, ab dem 15. Jahrhundert auch die Woche davor. In anderen Regionen Deutschlands wird diese Zeit auch Fasching oder Karneval genannt. Diese Bezeichnungen war aber bei uns nicht üblich, wenngleich sie zwischenzeitlich auch bei uns sinngleich verwendet werden. Als Beginn der Fastnachtszeit gilt in den deutschsprachigen Ländern traditionell der Dreikönigstag am 6. Januar.
Seit dem 19. Jahrhundert gibt es mancherorts zusätzlich am 11. November ab 11:11 Uhr einzelne Veranstaltungen, die sogenannte „Saisoneröffnung“, zu denen insbesondere die Vorstellung des Prinzenpaares gehört. Hintergrund ist, dass auch das Geburtsfest Christi bereits kurz nach dessen Festlegung im Jahr 354 eine vorangehende 40-tägige Fastenzeit vorsah, vor deren Beginn man, wie vor der Fastnacht, die später verbotenen Fleischvoräte aufzuzehren pflegte. In unserer Region geschah dies beim sogenannten Gänseessen am Martinstag am 11. November. In der Zeit vom 12. November bis 5. Januar selbst finden aber keine Veranstaltungen statt, was sich aus der vorweihnachtlichen Fastenzeit, der Rolle des Novembers als Trauermonat und dem besinnlichen Charakter des Advent erklärt. So beginnt die Fastnachtszeit in Mandelbachtal tatsächlich erst in der Zeit nach dem 6. Januar mit zahlreichen Kappensitzungen.
Ihren Höhepunkt erreicht die Fastnacht in der eigentlichen Fastnachtswoche vom Fetten Donnerstag an, der auch Weiberfastnacht genannt wird, über den Nelkensamstag, Tulpensonntag, Rosenmontag, bis hin zum Fastnachtsdienstag, der auch Veilchendienstag genannt wird. Dabei werden vielerorts, auch in Mandelbachtal, am Rosenmontag Umzüge veranstaltet, wobei sich Rosen ursprünglich wohl nicht auf die Blume, sondern auf das Verb „rasen“ bezog. Einer anderen Interpretation nach verdankt der Rosenmontag seinen Namen dem vierten Fastensonntag, dem Rosensonntag.
Die Fastnacht endet in der Nacht zum Aschermittwoch um Punkt Mitternacht. Die oben genannten Karnevalstage gelten nicht als gesetzliche Feiertage, denn das Feiertagsgesetz des Saarlandes erwähnt weder den Rosenmontag, noch andere Karnevalstage. Allerdings geben die meisten Arbeitgeber im Saarland ihren Arbeitnehmern zumindest am Rosenmontag frei.
(Quellen: Wikipedia und Verkehrsverein Mandelbachtal)